Inzwischen läuft das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für Solarpark 1. Bis zum 31. Januar 2024 können Einwändungen im Rathaus abgegeben werden. Es gibt kein vorgeschriebenes Format. Ein Brief mit den eigenen Argumenten reicht: Wertverlust Immobilien, Starkregenrisiko, Jagd, Ackerland, unverhältnismäßige Ballung der Solaranlagen, Attraktivität von Unterkessach, ungeklärte Risiken, … Wer möchte, kann seine Argumente auch verbal im Rathaus vortragen und dort niederschreiben lassen. Der Gemeinderat muss sich dann mit diesen Argumenten auseinandersetzen und dazu Stellung nehmen.
Alle Unterlagen und Informationen finden sich hier.
Wer also weiterhin die 37ha Solarfabrik kritisch sieht und z.B. um den Wert des eigenen Hauses fürchtet, sollte sich ein wenig Zeit nehmen, Argumente zusammenstellen und auf jeden Fall eine formlose Einwendung einreichen.
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