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Stellungnahme

Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Artikeln auf Unterkessach.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Wochen wurden vermehrt Berichte auf dieser Seite gepostet, welche die Verwaltung, den Gemeinderat und auch mich persönlich, sehr negativ darstellen.

Bislang habe ich nur im Rahmen der Kommentarfunktion auf gewisse Berichte reagiert. Aufgrund des jüngsten Berichts „Vertrauen verspielt“, sehe ich mich aber nun in der Pflicht, im Rahmen dieses Artikels, ausführlich auf die Vorwürfe zu reagieren und einige Dinge klarzustellen.

Stadt Widdern versucht Kritiker einzuschüchtern

Der Vorwurf die Stadt versuche Kritiker einzuschüchtern ist absurd. Jeder der an der Informationsveranstaltung zum Bürgerbegehren am 04.10.2023 teilgenommen hat, konnte sehen, dass wir uns mit den verschiedenen Meinungen zum Thema auseinandersetzen, jede Meinung akzeptieren und aktiv die Diskussion suchen. Dabei ist es genauso legitim, dass wir die PV-Projekte verteidigen und für sinnvoll und nachhaltig empfinden, wie es legitim ist eine andere Meinung zu haben und die Projekte als überdimensioniert und für das Landschaftsbild unverträglich zu empfinden. 

Die Diskussion und die Meinungsbildung gehört zu einem starken und soliden demokratischen Prozess dazu. Einschüchterungsversuche mag es in gewissen Staaten geben, in denen man es mit der Meinungsfreiheit nicht so genau nimmt und Zensur ein großes Thema ist. In Deutschland und vor allem hier bei uns in Widdern, ist das aber ganz sicher nicht der Fall.

Ich bin 2019 als Bürgermeisterkandidat angetreten mit dem klaren Ziel, transparent, fair und immer auf Augenhöhe mit allen Beteiligten umzugehen. Dies ist meine erste Amtszeit als Bürgermeister und auch ich lerne noch stetig dazu. Man kann es nicht jedem recht machen aber ich bin überzeugt, dass wir in den letzten Jahren sehr vieles bewegt und sowohl Unterkessach als auch Widdern hervorragend weiterentwickelt haben und das auch in den nächsten Jahren weiter so tun werden. Das Wichtigste dabei ist der Umgang mit den Menschen und hier kann ich aus voller Überzeugung sagen, dass ich immer transparent, immer respektvoll auf Augenhöhe gehandelt habe und auch immer zu meinen Fehlern gestanden habe. Für jeden Bürger steht meine Tür offen und ich stelle mich jeder Diskussion. Wer das Angebot nutzt und mich kennt, der weiß, dass ich ein ganz normaler bodenständiger und umgänglicher Mensch bin, der sehr viel Freude an diesem Amt hat und sehr viele private Opfer gebracht hat, um unsere wunderschöne Gemeinde nach vorne zu bringen.

Ganz sicher bin ich niemand, der andere Personen einzuschüchtert um seine Ziele zu erreichen. Bei dem Schreiben unseres Anwalts ging es um etwas ganz anderes, nämlich um das Namensrecht der Domain Unterkessach.de. Die Seite wurde noch bis zum Dezember 2022 von der Stadt Widdern bezahlt. Ob diese regelmäßig genutzt wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Es handelt sich um eine offizielle Seite, die vom damaligen Ortsvorsteher Dirk Völker betrieben wurde und später an unseren amtierenden Ortsvorsteher Ralf Bleickert überging. Es war seit jeher klar, dass die Seite einen offiziellen Charakter hat und damit kann und möchte ich es nicht dulden, dass in gewissen Artikeln derart negativ über Verwaltung, Gemeinderat und mich hergezogen wird und wichtige Fakten verdreht oder aus dem Kontext gerissen, dargestellt werden. Das hat auch gar nichts mit Kritikunfähigkeit zu tun sondern mit dem Erscheinungsbild einer Gemeinde nach außen und der Art und Weiße, wie diese Kritik verbalisiert wird. Es steht jedem frei, sich eine eigene Seite zu errichten und dort Meinungsartikel zu posten und Kritik zu üben. Aber die offizielle Seite Unterkessach.de, die als Informationsmedium und zur Außendarstellung für interessierte Besucher dienen soll, ist sicherlich der richtige Ort für sachliche und faire Diskussionen aber nicht für polarisierende Stimmungsmache. Es geht auch darum das Außenbild der Gemeinde zu wahren und zu schützen. Hier sehen wir uns eindeutig im Recht, es gibt einschlägige Rechtsprechung die unsere Meinung stützt. Es kann und darf nicht sein, dass eine Privatperson ohne öffentliches Amt und ohne entsprechenden Auftrag, administrativ eine offizielle Gemeindeseite betreibt.

Gebt Unterkessach noch eine Chance

Eine Bürgerbefragung in der Form durchzuführen, wie es der Autor sich in diesem Artikel wünscht, hierfür fehlt die entsprechende Rechtsgrundlage. Auch erschließt sich mir der Sinn einer solchen Umfrage nicht. Selbst wenn die Mehrheit der Abstimmenden sich gegen die 3 Solarparks aussprechen würde, gäbe es rechtlich keine Möglichkeit die bereits betroffenen Beschlüsse wieder rückgängig zu machen. Wie bereits erwähnt, sind hier bereits öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge mit Investoren zustande gekommen und finanzielle Vorleistungen sind eingegangen worden. Personelle und finanzielle Ressourcen in eine Umfrage zu stecken, deren Ergebnis keinerlei Auswirkungen hat, das käme einem Schildbürgerstreich gleich und kann sicher nicht der Wille der Mehrheit der Bevölkerung sein. Es entbehrt auch jeglicher Logik, dass dies dann zu mehr Ruhe im Dorf führen wird, eher vom Gegenteil ist auszugehen.

Vertrauen verspielt

Nun aber zum eigentlichen Punkt, weshalb es mir wichtig ist diese Stellungnahme zu veröffentlichen und den Bürgerinnen und Bürgern meine Sichtweise der Dinge zu schildern. Der Autor des Artikels verlinkt hier fleißig Mailverkehr ohne eine entsprechende Zustimmung meinerseits, was datenschutzrechtlich sicherlich sehr bedenklich ist. Wie bereits oben erwähnt, stehe ich für Transparenz und zu meinen getroffenen Aussagen und bin hier auch frei von jeglichem Schuldbewusstsein. Eine ganze entscheidende Mail fehlt im Artikel. Am 23.05.2023 wurde ich kontaktiert, inwiefern es möglich ist sich rechtlich gegen die geplanten Solarparks als Bürger zu wehren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichte ich auf eine Verlinkung, darf aber wie folgt aus meiner Antwort vom 24.05.2023 zitieren:

„Generell haben Sie als Bürger die Möglichkeit über eine Unterschriftensammlung (7% der Wahlberechtigten Bürger der Gesamtgemeinde) ein Bürgerbegehren zu einer Gemeindeangelegenheit einzureichen und damit einen Bürgerentscheid zu erwirken. Das Ganze ist in § 21 GemO geregelt. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 sind allerdings Bürgerentscheide über Bauleitplanungen ausgeschlossen.

Das Bürgerbegehren kann sich aber auch gegen einen konkreten Beschluss des Gemeinderates richten (kassatorisches Bürgerbegehren) Auch hier ist aber der Fall der Bauleitplanung ausgenommen, mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses. Hiergegen kann innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses mit einem Bürgerbegehren vorgegangen werden.

Der Aufstellungsbeschluss Solarpark 1 wurde im Januar bekanntgegeben. Die Frist ist hier bereits verstrichen. Bei Solarpark 2 und 3 wurde der Aufstellungsbeschluss am 09.03.2023 bekannt gemacht. Die Frist läuft somit noch bis zum 09.06.

Das Bürgerbegehren muss schriftlich mit der entsprechenden Unterschriftenanzahl eingereicht sein. Es darf innerhalb der letzten 3 Jahre keinen Bürgerentscheid zu diesem Thema gegeben haben.

Im Übrigen haben Sie als Bürger die Möglichkeit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und der damit verbundenen öffentlichen Auslegungen, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen werden dann im Rahmen des Verfahrens vom Gemeinderat abgewägt. 

Aktuell läuft die frühzeitige Beteiligung für das BPlan Verfahren Solarpark 2. Dies liegt noch bis zum 16.06. bei uns im Rathaus aus. Für Solarpark 1 und 3 wurde die frühzeitige öffentliche Beteiligung noch nicht beschlossen. Die Auslegungsfristen erfahren Sie dann über das Mitteilungsblatt/Homepage.

Bereits am 24.05. habe ich den Initiator also ausdrücklich auf den § 21 GemO hingewiesen, in dem die formalen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens geregelt sind. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass die Frist für Solarpark 1 verstrichen ist und ein Bürgerbegehren dagegen nicht mehr möglich ist.

Im gesamten Schriftverkehr ist meinerseits nirgends die Rede davon, dass ich die Formulierung im Vorfeld des 09.06. als richtig und qualifiziert ansehe. Ich kannte die endgültige Formulierung zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht, da mir die Unterschriftenliste erst am 09.06.zuging. Es ergibt keinen Sinn, dass ich im Mai explizit schreibe, dass Solarpark 1 nicht mehr von einem Bürgerbegehren betroffen ist und dann am 05.06. im Telefongespräch gesagt haben soll, dass die Formulierung „52 ha Photovoltaik in Unterkessach ist zu viel!“, wie Sie mir am 09.06. vorgelegt wurde, ausreichend ist. Hier ist erstens überhaupt keine Ja/Nein Fragestellung erkennbar und zweitens ist der nicht mehr angreifbare Solarpark 1 beinhaltet.

Die eigentliche Prüfung konnte erst nach dem Eingang der Unterschriftenliste erfolgen. Hier wurde von unserer Seite aus eine Rechtsberatung der Rechtsaufsicht eingeholt. Wie im Artikel verlinkt kann man im Mailverlauf sehen, dass die Rechtsaufsicht bereits Zweifel an der Zulässigkeit mangels der Ja/Nein Fragestellung geäußert hat und ich diese Zweifel auch an den Initiator weitergegeben habe. Hier habe ich dann ja direkt eine entsprechende Gegenreaktion mit dem Vorwurf der Wortklauberei erhalten. Auch hier wieder die Aussage ich hätte mehrfach klar zugestimmt die Formulierung sei in Ordnung, was schlichtweg nicht der Wahrheit entspricht. Hätte ich das gesagt, hätte es bei dem Treffen mit den Vertrauenspersonen und mit Teilen des Gemeinderates keine Veranlassung gegeben darauf hinzuweisen, dass die Ja/Nein Fragestellung noch nachgereicht werden muss. Dies geht auch aus dem angefertigten Protokoll hervor und kann von den Beteiligten so bestätigt werden.

Der Kernpunkt und mein einziger Fehler war, dass ich davon ausgegangen bin, die formalen Fehler die im Bürgerbegehren gemacht wurden, könnten bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Gemeinderates noch geheilt werden. Explizit hatte ich auch keine gegenteilige Aussage seitens der Rechtsberatung, lediglich den Vorschlag sich mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Gesprächen zu treffen um festzulegen, was denn die genaue Ja/Nein Fragestellung sein soll und den Hinweis, dass wir als Gemeinde verpflichtet sind unterstützend mitzuwirken . Daher bin ich auch davon ausgegangen die Fragestellung könne nachgeholt werden.  Erst am 18.10. am Tag der Sitzung an dem über die Zulässigkeit entschieden wurde, habe ich letztlich die Antwort bekommen das Bürgerbegehren sei unzulässig, die Fragestellung hätte mit einer neuen Unterschriftensammlung nachgeholt werden können, allerdings nur bis zum letzten Tag der Frist also dem 09.06.2023. Ein solch spezieller Fall war auch für die Rechtsaufsicht neu, die sich mit dem Regierungspräsidium abstimmen musste um uns final beraten zu können. Beim besten Willen kann man mir daher wohl kaum vorwerfen, ich hätte mich falsch verhalten oder ein Vertrauen verspielt. Im Gegenteil dazu, war ich darauf bedacht hier sehr unterstützend und beratend mitzuwirken. Der Gemeinderat hatte am Ende gar keine andere Möglichkeit als die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, da die Form nicht gewahrt war.

Letztlich war es ein persönliches Versäumnis des Initiators des Bürgerbegehrens, der trotz dem Hinweis auf den Gesetzestext, schlichtweg formale Fehler gemacht hat, die zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens geführt haben. Mangels Erkenntnis, dass man selbst Fehler gemacht hat, wird die Schuld nun bei anderen gesucht und zum Rundumschlag ausgeholt. Für das gemeinschaftliche Zusammenleben ist dies sicherlich nicht förderlich. Ich hoffe, dass bald wieder Ruhe in Unterkessach einkehrt und wir gemeinsam positiv in die Zukunft gehen können. 

Ihr

Kevin Kopf

Bürgermeister


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2 Antworten zu „Stellungnahme“

  1. Vinzenz kummer

    … mal unabhängig vom Grundübel :

    Fristen wurden versäumt bei Sp1 und 2
    Begehren entsprach nicht dem Gesetz bei Sp3 ( klar hängen die Behörden die Anforderungen hoch)
    Hätte das alles gestimmt wäre es zu einem Bürgerbegehren gekommen.!

    Alles andere ist jetzt Nebelkerzen anzünden um eigene Fehler / Versäumnisse zu verdecken. Ist wie Autofahren …. verantwortlich ist der Fahrer , in diesem Fall der Initator.

  2. Dirk Völker, Unterkessach

    Sehr geehrter Herr Kopf,

    schön, dass Sie sich am offenen Meinungsaustausch auf unterkessach.de beteiligen. Es zeigt, dass das Konzept der Seite funktioniert. Sie erreichen hier deutlich mehr Unterkessacher als in einer Ihrer typischen Gemeinde- oder Ortschaftsratssitzungen.

    Ein paar kurze Richtigstellungen:

    1) Als Bürgermeister sollten Sie die Position der Mehrheit vertreten und nicht Ihre eigenen ideologischen Vorstellungen dem Dorf überstülpen.

    2) Letztlich geht es Ihnen nur darum, mit dem haltlosen Anspruch der Stadt auf „Unterkessach.de“, Kritik und Meinungsfreiheit zu unterbinden:
    Wenn die Domain „Unterkessach.de“ tatsächlich von der Stadt noch bis Dez. 2022 bezahlt wurde, ist es umso weniger verständlich, warum die Domain dann in den Jahren 2021 und 2022 ganz offiziell zum Verkauf stand!?
    Und wenn es tatsächlich darum gehen würde, „das Außenbild der Gemeinde zu wahren und zu schützen“, warum haben Sie dann zugelassen, dass die Domain fünf Jahre (!!) lang nicht gepflegt wurde und falsche Informationen enthielt????
    „Unterkessach.de“ ist keine offizielle Seite und hat auch nie diesen Anspruch erhoben, sondern eine Seite „von Bürgern … für Bürger“. Der von Ihnen angeführte Namensschutz gilt für Gemeinden, nicht aber für kleine Ortschaften wie Unterkessach.

    3) Warum nicht eine Umfrage durchführen um zumindest Klarheit zu schaffen? Das wäre möglich. Dann hätten wir zumindest eine Grundlage für das weitere Zusammenleben im Dorf: wir wüssten, wer moralisch im Recht ist. Juristisch gesehen würde diese Umfrage in der Tat nichts verändern. Die Angst davor, dass eine Mehrheit die Anlagen ablehnt, scheint bei Ihnen aber wohl viel zu groß zu sein! Soviel also zu Ihrem Versprechen von Transparenz.

    4) Sie lügen, wenn Sie behaupten, dass Sie die endgültige Formulierung des Bürgerbegehrens vor dem 09.06. gar nicht kannten. Ich war am 05.06.2023 zwischen 14:51 und 15:10 Uhr bei Ihnen im Rathaus und habe Ihnen die Unterschriftenliste explizit gezeigt. Hätten Sie uns damals zeitnah darauf hingewiesen, dass Formfehler vorliegen oder es Bedenken gibt, wäre es problemlos möglich gewesen, die Formulierung noch zu ändern.

    Herr Kopf, stehen Sie wenigstens zu Ihren Fehlern!

    Dirk Völker

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