Ich habe heute insgesamt 140 Unterschriften an Bürgermeister Kopf übergeben. 114 davon aus Unterkessach / Volkshausen und 26 aus Widdern. Die Übergabe erfolgte auch im Namen von Ortsvorsteher Ralf Bleickert, der leider urlaubsbedingt abwesend war.
Mit jeder Unterschrift wird die Stadtverwaltung und der Gemeinderat aufgefordert, „die Planung für die Solarparks 1 bis 3 bzw. jegliche weitere Projekte auf Unterkessacher Gemarkung zu überarbeiten – unter intensiver Einbeziehung der Bevölkerung von Unterkessach.“
Für ein Bürgerbegehren werden 7% der Wählerstimmen der Gesamtgemeinde Widdern / Unterkessach / Volkshausen benötigt. Bürgermeister Kopf geht davon aus, dass heute ca. 100 – 110 Unterschriften von Bürgern notwendig sind, um die 7% zu erreichen. Dieses Ziel ist damit erreicht.
Würde man Unterkessach isoliert sehen, reichen bereits ca. 20 Unterschriften aus, um mit 7% der Unterkessacher Wählerstimmen den Ortschaftsrat aufzufordern, das Thema nochmals zu behandeln. Allerdings sieht sich der Ortschaftsrat als Gremium nicht in der Lage, das Thema zu behandeln, da bis auf zwei Ortschaftsräte alle Mitglieder befangen sind. Die 114 Unterschriften spiegeln fast 40% (!) der Wähler aus Unterkessach wieder. Hier besteht also ganz offensichtlich ein massives Informationsdefizit hinsichtlich der Planung der drei angedachten Solarparks in der Bevölkerung.
Nun liegt der Ball im Spielfeld von Verwaltung und Gemeinderat. Im November 2022 hatte das Gremium bereits eine Beteiligung der Bevölkerung versprochen, hatte dann aber mit den Beschlüssen vom Januar (Solarpark 1) und Februar (Solarpark 2 & 3) gegen den eigenen Beschluss vom November gehandelt und bereits Aufstellungsbeschlüsse für alle Solarparks gefasst.
Solarpark 2 ist bislang am weitesten fortgeschritten in der konkreten Planung. Hier läuft noch bis Freitag 16.06. das Verfahren der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung für den Bebauungsplan. Im Rahmen der Auslegung hat jeder Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Verfahren abzugeben. Dort können Bedenken geäußert werden wie z.B.
– mögliche Überschwemmungen bei Starkregenfällen,
– der mögliche Verfall der Grundstückspreise durch die Anlagen in der Nähe,
– evtl. andauernder Baulärm,
– mögliche Blendwirkungen,
– die mögliche Verschlechterung des Gesamtbildes von Unterkessach,
– mögliche Auswirkungen auf den Artenschutz durch z.B. ggf. eingeschränkte Jagdreviere für Greifvögel,
– mögliche Einschränkungen des Jagdreviers aufgrund der großen eingezäunten Flächen,
– … .
Diese Bedenken werden im Gemeinderat behandelt und entsprechend abgewägt. Je nachdem um welche Art von Stellungnahme es sich handelt, kann diese zur Kenntnis genommen werden ohne dass es Änderungen am BPlan gibt oder dazu führen dass der BPlan angepasst wird bzw. werden muss. Z.B. können Sichtschutzhecken gefordert werden, oder Flächen nur für Agri-Photovoltaik freigegeben werden, oder zu große zusammenhängende Bereiche aufgelockert werden, … . Das Planungsbüro bearbeitet die Stellungnahmen und macht einen Abwägungsvorschlag. Hierfür wäre es wünschenswert, wenn möglicht neutrale Sachverständigengutachten als Basis für die Abwägungen dienen. Dem Gemeinderat obliegt dann die letztendliche Entscheidung.
Wer über die Unterschriftenliste hinaus sich Gehör verschaffen möchte, sollte unbedingt im Rathaus eine formlose Erklärung seiner Bedenken bis 16.06. abgeben oder dort ganz einfach mündlich zur Niederschrift vortragen.
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